Wie jede Stiftung benötigt auch der Dorothee-Fliess-Fonds einen Stiftungsrat, dessen Aufgabe es ist, die Anträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf Förderung ihrer Arbeiten daraufhin zu prüfen, ob sie dem Sinn und Zweck der Satzung des Dorothee-Fliess-Fonds entsprechen.
Diese Prüfung durch die Mitglieder des Stiftungsrates erfolgt gründlich und endet in aller Regel mit einem einstimmigen Beschluss.
Die Entscheidung des Sitzungsrates werden dem Antragsteller/der Antragstellerin direkt übermittelt, aber nicht begründet. Sie ist nicht anfechtbar.
Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- Fritz Delp, Worms (Vorsitzender des Stiftungsrates)
- Dr. Christoph Studt, Bonn (Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates)
- PD Dr. Manuel Becker, Bonn
- Prof. Dr. Winfried Heinemann, Berlin
- Julia Gehrke, Bonn
- Friedrich von Jagow, Berlin
- Prof. Dr. Michael Kißener, Mainz
- Maria Magdalena Köhler, Frankfurt
- Dr. Daniel E. D. Müller, Bonn