Stiftungsrat

Wie jede Stiftung benötigt auch der Dorothee-Fliess-Fonds einen Stiftungsrat, dessen Aufgabe es ist, die Anträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf Förderung ihrer Arbeiten daraufhin zu prüfen, ob sie dem Sinn und Zweck der Satzung des Dorothee-Fliess-Fonds entsprechen.

Diese Prüfung durch die Mitglieder des Stiftungsrates erfolgt gründlich und endet in aller Regel mit einem einstimmigen Beschluss.

Die Entscheidung des Sitzungsrates werden dem Antragsteller/der Antragstellerin direkt übermittelt, aber nicht begründet. Sie ist nicht anfechtbar.

Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Fritz Delp, Worms (Vorsitzender des Stiftungsrates)
  • Dr. Christoph Studt, Bonn (Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates)
  • PD Dr. Manuel Becker, Bonn
  • Prof. Dr. Winfried Heinemann, Berlin
  • Julia Gehrke, Bonn
  • Friedrich von Jagow, Berlin
  • Prof. Dr. Michael Kißener, Mainz
  • Maria Magdalena Köhler, Frankfurt
  • Dr. Daniel E. D. Müller, Bonn