Trauer um Antje Vollmer

Antje Vollmer, ehemalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Trägerin des Dorothee-Fliess-Preises für Widerstandsforschung, ist am 15. März 2023 verstorben. Der Preis wurde ihr 2013 verliehen für ihre Doppelbiographie mit dem Titel: „Doppelleben–Heinrich und Gottliebe von Lehndorff im Widerstand gegen Hitler und von Ribbentrop“.

Mit ihrem Tod verliert Deutschland eine bedeutende Persönlichkeit, die sich durch ihr Engagement und ihre unermüdliche Arbeit für die demokratische Kultur und die Menschenrechte ausgezeichnet hat.

Pater Klaus Mertes, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung 20. Juli 1944, hat es in seinem bewegenden Nachruf in der „Zeit“ verstanden, uns auch die Überzeugungen Antje Vollmers nahe zu bringen, die gerade in jüngster Zeit wie ein Stachel viele unserer als selbstverständlich gesehenen Grundsätze reizten. Wie kein anderer aus unserem Kreis stand er über Jahre in einem oft kontroversen, doch immer aufrichtigen, auf gegenseitiges Verstehen ausgerichteten und Früchte tragenden Dialog mit Antje Vollmer. Wir möchten Ihnen daher seine Würdigung besonders ans Herz legen.
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1000 EUR im Monat – Promotionsstipendium

Die Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 e.V. vergibt erneut ein Promotionsstipendium über 1000 EUR im Monat aus Mitteln der Stiftung Dorothee-Fliess-Fonds.

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Dieses Stipendium soll junge Forscherinnen und Forscher ermuntern, sich im Sinne von Dorothee Fliess mit Themen des Widerstandes gegen das „Dritte Reich“ zu beschäftigen. 

Alles weitere entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsbedingungen.

Neue Prämie für Masterarbeiten

Studierende aufgepasst: Die Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 e.V. vergibt aus Mitteln der Treuhandstiftung „Dorothee-Fliess-Fonds“ jetzt auch Prämien für Masterarbeiten. Der auf 500 Euro dotierte „Dorothee-Fliess-Preis für Widerstandsforschung“ soll junge Forscherinnen und Forscher ermuntern, sich mit Themen des Widerstandes gegen das „Dritte Reich“ zu beschäftigen. 

Bewerben können sich Absolventen von Masterstudiengängen nach Abschluss ihres Verfahrens und Beurkundung entweder selbst oder sie können vom jeweiligen Erst- oder Zweitprüfer oder von der jeweiligen Erst- bzw. Zweitprüferin vorgeschlagen werden. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Bewertung der Arbeit mit der Note „voll gut“ (1,7) oder besser.

Alles weitere entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsbedingungen.